Arbeit und Leben in Bayern ist ein Träger der Politischen Jugend- und Erwachsenenbildung. Von Halbtagesseminaren über Wochenendseminaren bis hin zu Wochenveranstaltungen mit Übernachtung. Angebote zur Grundbildung finden Sie unter dem Stichwort BasisKomNet.
Die Seminare werden im Wesentlichen gefördert durch:
Weitere Termine und Themen können zielgruppengerecht auf Anfrage vorbereitet und angeboten werden.
1. Allgemeines
Arbeit und Leben in Bayern gGmbH ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Als gemeinnützige Organisation arbeiten wir nicht gewinnorientiert. Im Vordergrund unserer Veranstaltungen stehen gesellschafts- und bildungspolitische Ziele. Sie sind mit öffentlichen Geldern bezuschusst und grundsätzlich offen für jede*n, unabhängig von Partei-, Konfessions- oder Organisationszugehörigkeit. (siehe auch Punkt 3.7)
2. Datenschutz
Die Bildungseinrichtung Arbeit und Leben in Bayern gGmbH versichert, dass die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Für die Erbringung unserer Leistungen werden die notwendigen Daten elektronisch gespeichert und an die für die Auftragsabwicklung relevanten Institutionen weitergegeben, wie z. B. Zuwendungsgeber, Kooperations- und Vertragspartner (z. B. Tagungsstätten oder Seminarleitende). Darüber hinaus verwendet Arbeit und Leben in Bayern gGmbH die Emailadressen für die Zusendung von Informationen über unsere Angebote per Email. Wenn Teilnehmende keine weiteren Informationen wünschen, kann dies jederzeit formlos mitgeteilt werden: E-Mail an:
3. Teilnahmebedingungen
3.1. Anmeldung
Die Berücksichtigung für die Teilnahme erfolgt entsprechend dem Eingang der schriftlichen Anmeldung. Wir bitten darum, die vorgesehenen Anmeldeformulare zu benutzen. Die Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt und ist nach Zugang der Anmeldebestätigung verbindlich. In dem Fall, dass die gewünschte Veranstaltung ausgebucht ist, erfolgt eine schriftliche Absage durch Arbeit und Leben in Bayern gGmbH. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden an allen Programmpunkten teilzunehmen.
3.2. Teilnahmebeiträge
Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen. Der Teilnahmebeitrag ist innerhalb der auf der Ausschreibung angegebenen Frist unter Angabe des ebenfalls auf der Ausschreibung angegebenen Verwendungszwecks zu entrichten.
3.3. Widerruf und Rücktritt durch Teilnehmende
Seminarabmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Arbeit und Leben in Bayern. Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrags ersetzt keine Abmeldung. Bei Abmeldungen nach der auf der Seminarausschreibung angegebenen Anmeldefrist ist eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Teilnahmebeitrags zu zahlen. Sofern die durch eine Abmeldung entstehenden tatsächlichen Ausfallkosten (Stornogebühren der Bildungsstätte oder des Hotels; entgangene Fördermittel) den Teilnahmebeitrag übersteigen, behält Arbeit und Leben in Bayern gGmbH es sich vor, diese Kosten in voller Höhe zu berechnen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3.3.1. Seminare in Deutschland
Den Teilnehmenden mit Verbrauchereigenschaft steht ein Widerrufsrecht zu, sofern es nicht durch § 312 g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf bedarf der Textform.
Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden ist bis zum Tag vor dem Beginn des Seminars oder der Veranstaltung möglich. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber Arbeit und Leben in Bayern gGmbH erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Arbeit und Leben in Bayern gGmbH maßgeblich.
Sofern die durch eine Abmeldung entstehenden tatsächlichen Ausfallkosten (Stornogebühren der Bildungsstätte oder des Hotels; entgangene Fördermittel) den Teilnahmebeitrag übersteigen, behält Arbeit und Leben in Bayern gGmbH sich vor, diese Kosten in voller Höhe zu berechnen.
3.3.2. Seminare im Ausland
Abweichend von den vorgenannten Regelungen entstehen beim Rücktritt von Seminaren folgende Kosten:
Wir behalten uns vor, die durch eine Abmeldung von einem Auslandsseminar entstehenden tatsächlichen Ausfallkosten (z. B. Stornogebühren von Transportunternehmen oder Hotels) in voller Höhe zu berechnen. In Absprache mit Arbeit und Leben in Bayern gGmbH kann eine Ersatzperson gestellt werden.
3.4. Kündigung durch Teilnehmende
Die Kündigung des Vertrages durch den/die Teilnehmende muss in Textform gegenüber Arbeit und Leben in Bayern gGmbH erfolgen. Ein Fernbleiben vom Seminar stellt keine Kündigung dar.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.5. Rücktritt durch den Veranstalter
Arbeit und Leben in Bayern gGmbH kann eine Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Anzahl von Teilnehmenden (in Abhängigkeit von den jeweiligen Förderrichtlinien) bis zur auf der Seminarausschreibung angegebenen Anmeldefrist nicht erreicht ist. Im Fall der Absage einer Veranstaltung durch Arbeit und Leben in Bayern gGmbH werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe erstattet.
3.6. Haftungsbeschränkung
Arbeit und Leben in Bayern gGmbH haftet, soweit kein anderer Veranstalter benannt ist, für Schäden, die Teilnehmenden aufgrund eines Verschuldens durch einen Leistungsträger entstehen, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, bis zur Höhe des dreifachen Teilnahmebeitrages. Für alle Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Arbeit und Leben in Bayern gGmbH bei Personenschäden je Teilnehmenden und Seminar. Für Sachschäden gibt es eine Haftungsbeschränkung je Teilnehmenden und Veranstaltung. Soweit Arbeit und Leben in Bayern gGmbH die Beschaffung von Visa übernommen hat, erfolgt dies ohne Gewähr für die rechtzeitige Zustellung.
3.7. Ausschluss von Teilnehmenden
Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Gefahren oder Schäden für andere Seminarteilnehmende verursachen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung massiv behindern und grob stören oder gegen gesetzliche Bestimmungen (auch eines Gastlandes) oder gegen zwischenstaatliche Bestimmungen verstoßen, können durch die Seminarleitung entschädigungslos von der weiteren Teilnahme an dem Seminar ausgeschlossen werden. Sie haften für alle verursachten Schäden.
Des Weiteren behält sich Arbeit und Leben in Bayern gGmbH als Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Teilnehmende entschädigungslos auszuschließen, wenn sie durch (antimuslimische) rassistische und sexistische Diskriminierungen, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen oder durch Relativierung und Verharmlosung des Nationalsozialismus den Seminarverlauf grob oder wiederholt stören oder andere Teilnehmende oder die Seminarleitung beleidigen. In besonders begründeten Fällen ist Arbeit und Leben in Bayern gGmbH auch ohne Abmahnung berechtigt, Teilnehmende entschädigungslos auszuschließen.
4. Gerichtstand
Gerichtsstand ist Weiden in der Oberpfalz
5. Salvatorische Klausel
Sofern eine dieser Bestimmungen unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand Januar 2025
Arbeit und Leben in Bayern gGmbH
Karl-Heilmann-Block 13
92637 Weiden in der Oberpfalz
Telefon: +49 (0) 961 634577-01
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