Politische Jugendbildung & Erwachsenenbildung

Foto: iStock.com/oatawaFoto: iStock.com/oatawa
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Arbeit und Leben in Bayern ist ein Träger der Politischen Jugend- und Erwachsenenbildung. Von Halbtagesseminaren über Wochenendseminaren bis hin zu Wochenveranstaltungen mit Übernachtung. Angebote zur Grundbildung finden Sie unter dem Stichwort BasisKomNet.

Die Seminare werden im Wesentlichen gefördert durch:

  • Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb)
  • Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung (KJP) national und international.
  • Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Weitere Termine und Themen können zielgruppengerecht auf Anfrage vorbereitet und angeboten werden.

Für unsere Veranstaltungen gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen mit einer Anmeldung als vereinbart:
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Arbeit und Leben in Bayern gGmbH ...

Für Bildungsmaßnahmen der Arbeit und Leben in Bayern gGmbH (nachfolgend Arbeit und Leben genannt) gelten folgende Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Stand: 01.03.2021):

  1. Die Berücksichtigung der Interessent*innen erfolgt entsprechend dem Eingang der schriftlichen Anmeldung. Bitte hierzu Anmeldeformular von Arbeit und Leben verwenden. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich.
  2. Ihre Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Zusätzlich können Sie eine telefonische Anmeldebestätigung erfragen. Wird der Teilnahmebeitrag  nicht fristgemäß geleistet, kann der Platz trotz schriftlicher Anmeldung anderweitig belegt werden. Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages ersetzt keine schriftliche Abmeldung, entsprechende Ausfallgebühren sind trotzdem zu zahlen (siehe Punkte 5 und 6).
  3. Die Teilnehmenden erhalten vor Beginn des Seminars Informationen zum Programm sowie andere wichtige Hinweise. Zu Beginn des Seminars muss der volle Teilnahmebeitrag bei uns eingegangen sein.
  4. Unfallversicherung: Versichert sind in der Regel alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten. Mitversichert sind: Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung.
    Bei Auslandsseminaren ist der*die Teilnehmer*in verpflichtet, eine Auslandskranken-versicherung abzuschließen.
  5. Bei Absage von Seminaren im Inland durch den*die Teilnehmer*in wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Bei Absage später als 6 Wochen vor Beginn des Seminars beträgt die Stornierungsgebühr 25% des Teilnahmebeitrages, bei Absage später als 2 Wochen beträgt die   Stornierungsgebühr 50% des Teilnahmebeitrages.
    Bei Absage später als 2 Arbeitstage (Mo.-Fr.) vor Beginn des Seminars oder bei Nichtteilnahme beträgt die Stornierungsgebühr 100% des Teilnahmebeitrages. Sind die dem Verein real entstehenden Ausfallkosten höher als die Stornierungsgebühr, werden diese in Rechnung gestellt. Wird ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Absagen für alle Seminare können nur schriftlich erfolgen.
  6. Bei Absage von Seminaren im Ausland durch den*die Teilnehmer*in wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bei Absage später als 6 Wochen vor Beginn des Seminars beträgt die Stornierungsgebühr 25 % des Teilnehmerbeitrages, bei Absage später als 3 Wochen beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Teilnehmerbeitrages.
    Bei Absage später als 6 Tage vor Beginn des Seminars oder bei Nichtteilnahme beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Teilnehmerbeitrages. Sind die Arbeit und Leben real entstehenden Ausfallkosten höher als die Stornierungsgebühr,   werden diese in Rechnung gestellt. Wird ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
    Absagen für alle Seminare können nur schriftlich erfolgen.
  7. Verpasst der*die Teilnehmer*in den Seminarbeginn, z. B. durch versäumte Anschlüsse oder wegen unvollständigen Reisedokumenten und wird deshalb vom Seminar ausgeschlossen, so gilt dies als Rücktritt.
  8. Der Veranstalter steht dafür ein, die Teilnehmenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Alle Nachteile, die infolge Nichtbefolgung der für die Reise wichtigen Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Veranstalters, wenn er sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt hat. Auf der Grundlage der Informationspflicht durch den Veranstalter ist jede*r einzelne Teilnehmer*in für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Alle Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, einschl. des evtl. außerplanmäßigen Rücktransportes, trägt der*die Teilnehmer*in.    Arbeit und Leben beschafft Visa, aber ohne Gewähr. Sollten die Visa nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden, so gilt dies als kostenpflichtiger  Rücktritt. Die Visabestimmungen des jeweiligen Landes und die Visa-Besorgung durch Arbeit und Leben sind nicht Bestandteil der Leistungen.
  9. Teilnehmende, die gegen die gesetzlichen oder zwischenstaatlichen Bestimmungen des Gastlandes verstoßen oder durch Handlungen für die Mitreisenden Gefahren oder Schäden verursachen, können durch den*die Seminarleiter*in entschädigungslos von der weiteren Teilnahme an dem     Seminar ausgeschlossen werden. Sie haften für alle verursachten Schäden.  
    Ist Gefahr im Verzug und/oder bedroht ein*e Teilnehmer*in andere mit physischer Gewalt oder wendet diese tatsächlich an, so ist Arbeit und Leben auch ohne Abmahnung berechtigt, den*die Teilnehmer*in entschädigungslos auszuschließen.
  10. Ausgeschlossen sind Personen, die neonazistischen Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen oder bereits in der Vergangenheit     durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.
  11. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Standorts bzw. Veranstaltungsortes.
  12. Wird ein Seminar infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann das Seminar abgesagt werden. Bei Absage vor Seminarbeginn durch den Veranstalter erhalten die Teilnehmenden den gezahlten Teilnahmebeitrag unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
  13. Arbeit und Leben behält sich vor, ein Seminar abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht ist. Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und  zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars (wegen des Ausfalls der durchführenden Person  oder zu geringer Teilnehmendenzahl) vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage eines Seminars wird Ihnen die Seminargebühr umgehend erstattet.
  14. Der Teilnahmebeitrag basiert auf einer Mindestteilnehmendenzahl sowie auf den geltenden Tarifen und Wechselkursen zur Zeit der Reiseausschreibung. Kurs- und Fahrpreisänderungen (Flug, Bahn, Schiff, Bus) sowie andere Preiserhöhungen (Hotel, Mehrwertsteuer, Eintritt usw.), die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren, können den Teilnahmebeitrag verändern, sofern zwischen Bestätigung und Beginn der Reise mindestens vier Wochen liegen. Bei einer Preiserhöhung über 5 % wird dem*der Teilnehmer*in das Recht zum kostenlosen Rücktritt eingeräumt.
  15. Bei unseren Seminarreisen (Bahn, Flug, Bus usw.) wird die Beförderung von Arbeit und Leben nur vermittelt. In diesem Fall erbringt Arbeit und Leben Fremdleistungen.
  16. Die vertragliche Haftung für Fremdleistungen wird auf das Dreifache des Teilnahmebeitrags beschränkt. Entsteht dem*der Teilnehmer*in ein Schaden dadurch, dass Arbeit und Leben ein Auslandsseminar durch Verschulden Dritter absagen muss, so ist Arbeit und Leben nicht für den  Schaden haftbar zu machen. Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben bzw. dessen gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrages wesentliche Pflicht verletzt worden (sog. Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist.
  17. Alle Einzahlungen sind auf das Konto bei der Postbank,
    IBAN: DE62 7001 0080 0902 7188 09, BIC: PBNKDEFF zu leisten.
  18. Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmenden zur Verfügung.
  19. Übermittelte Anmeldedaten werden digital zu internen Verwaltungszwecken gespeichert. Wenn nicht ausdrücklich vorher anderweitig vereinbart, ist die Teilnahme an Seminaren bzw. Veranstaltungen von Arbeit und Leben mit einem vollständigen Eintrag (Name, Anschrift, Geschlecht,  Altersgruppe, Unterschrift) in eine Teilnahmeliste verbunden. Diese Datenwerden zur Nachweisführung gegenüber Fördermittelgebern und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken genutzt.
  20. Über die Teilnahme an dem von Ihnen belegten Seminar stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus.
  21. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Arbeit und Leben in Bayern gGmbH
Karl-Heilmann-Block 13
92637 Weiden in der Oberpfalz
Telefon: +49 (0) 961 634577-01
Telefax: +49 (0) 961 634577-12
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