FAQ - Häufig gestellte Fragen
Du findest ein Auslandspraktikum spannend, aber hast noch Fragen zu Finanzierung, Ablauf oder Organisation?
Wenn Du in den unten aufgelistend "FAQ" keine Antwort darauf findest, beraten wir Dich gern!
Deine Kontaktperson:
Sarah Geißler
Tel.: +49 (0) 961 63 45 77 - 05
Bitte beachtet, dass wir immer montags 12:00-15:00 Uhr, mittwochs 10:30-12:30 Uhr, freitags 09:00-11:00 Uhr telefonisch erreichbar sind. Falls wir nicht erreichbar sein sollten, schreibt uns eine E-Mail mit einem Zeitfenster , in dem ihr vormittags erreichbar seid, wir versuchen dies zu berücksichtigen.
E-Mail:
Arbeit und Leben in Bayern
Karl-Heilmann-Block 13
92637 Weiden
Förderung
Q: Welche Kosten deckt das Stipendium ab und mit welchen Kosten muss ich vor Ort im Ausland noch rechnen?
A: Das Stipendium ist eine Pauschale, die je nach Zielland variiert. Das Stipendium dient als Zuschuss zu den Kosten vor Ort, ist jedoch keine 100%-Finanzierung. Daher muss – je nach Land und individuellem Lebensstil – mit einem unterschiedlich hohen Eigenanteil gerechnet werden.
Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Q: Ich werde vermittelt. Erhalte ich ein Stipendium?
A: Wirst du vermittelt, wird das Stipendium als Sachleistung erbracht. Du bekommst einen Reisekostenzuschuss ausbezahlt. Etwaige Überschüsse des Stipendiums werden ebenfalls überwiesen. Den errechneten Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise, 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Q: Ich bin Freemover*in. Wie viel Geld bekomme ich?
A: Dein Stipendium basiert auf Tagespauschalen, die sich an den Lebenskosten in deinem Zielland orientieren. Die Tagessätze bestimmt nicht Arbeit und Leben, sondern die EU. Bitte sprich uns direkt an, damit wir die Förderung individuell ausrechnen können. Das Stipendium wird in zwei Raten ausbezahlt. Den Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise, 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Q: Erhalte ich während des Praktikums eine Vergütung?
A: Bezahlte Praktika sind für Kurzzeitaufenthalte (zwei bis acht Wochen) in der Regel nicht üblich. Bei längeren Aufenthalten hängt es von den Bestimmungen des Ziellandes, bzw. von den jeweiligen Praktikumsbetrieben ab, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Q: Erhalten Auszubildende ihre Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts?
A: Ja. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist der Auslandsaufenthalt ein integrierter Bestandteil der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis besteht also während der Auslandsqualifizierung weiter und die Auszubildenden werden weiter vergütet.
Wie ist der Ablauf?
Planung und Bewerbung
Q: Wie lange im Voraus muss ich mich für ein Auslandspraktikum bewerben?
A: Bitte bewirb dich mindestens 3 Monate vor der geplanten Ausreise bei uns.
Q: Worum muss ich mich kümmern, wenn ich vermittelt werde?
A: Wenn deine Bewerbung erfolgreich war, kümmern wir uns um deinen Aufenthalt vor Ort. Du musst für die Zeit deines Praktikumsaufenthaltes keine Unterkunft buchen. Auch das Praktikum sucht unsere Partnerorganisation für dich. Einzig um die Anreise kümmerst du dich selbst. Das heißt auch, dass du dafür verantwortlich bist, rechtzeitig die Einreisebedingungen zu prüfen (Visum, ggf. Impfungen usw.) und die Reise abzusichern. Arbeit und Leben übernimmt keine Haftung oder Erstattung, falls eine Reise aus formalen Gründen nicht angetreten werden kann. In diesem Fall ist mit Stornierungskosten zu rechnen.
Q: Kann ich mit Freund*innen oder Mitschüler*innen zusammen verreisen?
A: Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Einzelpersonen. Solltest du zufällig im selben Zeitraum vermittelt werden, können wir nicht garantieren, dass ihr zusammen unterkommt, bzw. eine Praktikumsstelle im selben Betrieb erhaltet. Für eine bessere Integration raten wir davon ab, gemeinsam zu verreisen.
Q: Ist es möglich, mehrmals gefördert zu werden?
A: Es ist möglich während einer Ausbildung mehrmals ins Ausland zu gehen. Beispielsweise in unterschiedlichen Lehrjahren. Während und im Jahr nach der Ausbildung kannst du insgesamt maximal 12 Monate lang gefördert werden.
Q: Was lange muss bzw. darf mein Praktikum dauern?
A: Die Praktika dauern zwischen 10 Tagen und 12 Monaten. Dein Praktikum muss mindestens 10 Kalendertage (ohne An- und Abreisetag) dauern. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die aus individuell nachvollziehbaren Gründen nicht für mindestens 10 Kalendertage ins Ausland gehen können, gibt es Ausnahmen.
Q: Soll ich für die Teilnahme am Projekt Urlaub nehmen?
A: Nein. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ Mobilität ist nach dem Berufsbildungsgesetz ein integrierter Bestandteil der Ausbildung und damit im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Berufsschulzeit zu absolvieren. Wenn dich dein Betrieb nicht für ein Auslandspraktikum freistellt, empfehlen wir, nach dem Abschluss ein Auslandspraktikum in Erwägung zu ziehen. Das ist bis zu 12 Monaten nach dem Abschluss möglich.
Q: Ich plane ein Langzeitpraktikum. Steht mir Urlaub zu?
A: Grundsätzlich gilt die Arbeitsgesetzgebung des Ziellandes, das heißt u. a. auch, dass du in Absprache mit den Vorgesetzten vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Erholungsurlaub nehmen kannst, ohne, dass die Ansprüche auf das Stipendium davon berührt werden.
Q: Müssen meine Schule und mein Ausbildungsbetrieb über den Auslandsaufenthalt während der Ausbildung informiert werden?
A: Ja, du solltest in jedem Fall deine Schule und deinen Ausbildungsbetrieb informieren und eine Freistellung erhalten. Das erleichtert es dir später auch, dir die Lernergebnisse deines Auslandsaufenthaltes anerkennen zu lassen.
Q: Ich gehe zur Schule. Wann soll ich mein Praktikum planen?
A: Die erste Anlaufstelle für diese Frage sollte die für (internationale) Praktika zuständige Person an der Schule sein. In einigen Ausbildungsgängen (vollzeitschulisch oder dual) sind Praktika im Curriculum vorgesehen. Ist das der Fall, muss abgeklärt werden, ob ein Teil oder das ganze Praktikum im Ausland absolviert werden kann. Wenn das nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, während der Schulferien ein Auslandspraktikum zu machen. Die Mindestpraktikumsdauer beträgt 10 Tage.
Reise
Q: Worauf muss ich bei der Reiseplanung achten?
A: Eine gute und langfristige Reiseplanung ist für eine entspannte Vorbereitung wichtig. Du kannst deine Reise ab dem Zeitpunkt buchen, wo wir bestätigen, dass die Partnerorganisation dich empfängt. Plane deine Reise so, dass du mindestens einen Tag vor dem Praktikumsbeginn ankommst und frühestens einen Tag nach dem Praktikumsende abreist. Die Unterkunft buchen wir so, dass du auch für diese Tage keine Aufenthaltskosten tragen musst. Du bist für die An- und Abreise selbst verantwortlich.
Q: Ich möchte auf eine Flugreise verzichten und nachhaltig reisen. Geht das?
A: Ja, dies wird sogar besonders belohnt. Grundsätzlich können wir auf Anfrage zwei zusätzliche Reisetage fördern und zahlen für nachhaltiges Reisen eine höhere Reisekostenpauschale aus.
Q: Wann soll ich an- und abreisen?
A: In der Regel startet das Praktikum vor Ort an einem Montag und endet an einem Freitag, daher solltest du jeweils die Wochenenden vorher und nachher als Reisezeit einplanen.
Q: Werde ich vom Flughafen/Busbahnhof abgeholt?
A: Wenn du das Praktikum nicht selbst organisierst, wirst du in der Regel vor Ort von Mitarbeiter*innen der Partnereinrichtung oder von der Gastfamilie abgeholt. Bitte besprich unbedingt vor Buchung der Reise mit deiner Ansprechperson bei Arbeit und Leben, wann du ankommen sollst, da die Abholung vom Bahnhof/ Flughafen mit der Partnereinrichtung koordiniert werden muss. Deswegen solltest du nicht früh morgens oder spät abends ankommen.
Q: Kann ich vor und/oder nach meinem Praktikum vor Ort bleiben, um Urlaub zu machen?
A: Das ist möglich, für diese Tage gibt es jedoch keine Förderung und alles muss selbstständig organisiert werden.
Praktikum
Q: Wer ist meine Ansprechperson vor Ort?
A: Informationen zu deiner Ansprechperson im Ausland erhältst du vor der Ausreise.
Q: Wann erhalte ich Informationen zum Praktikumsbetrieb?
A: Wenn du dein Praktikum nicht selbst organisierst, erhältst du Informationen zum Praktikumsplatz im Ausland in der Regel erst kurz vor der Ausreise. Manchmal wird erst bei Ankunft entschieden, in welchen Betrieb die Praktikant*innen kommen, da dies mit einem Vorstellungsgespräch beim Praktikumsbetrieb einhergeht. Sobald wir die Informationen über die Praktikumsbetriebe von der Partnerorganisation erhalten, leiten wir diese an dich weiter.
Q: Wie sind die Arbeitszeiten im Ausland?
A: In der Regel arbeitest du im Ausland an fünf Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden. Jedoch sind die Arbeitszeiten an die jeweiligen Gegebenheiten der Zielländer sowie an die Branche angepasst.
Q: Passt der Praktikumsbetrieb im Ausland genau zu meiner Ausbildung/meinen Qualifikationen?
A: Die Partnerorganisation im Ausland bemühen sich, die Praktikumsbetriebe so passgenau wie möglich auszuwählen. Dies ist jedoch nicht immer 100%-ig möglich, da nicht alle Betriebe im Ausland bereit sind, für wenige Wochen Praktikant*innen aus dem Ausland aufzunehmen. Außerdem gibt es viele deutsche (Ausbildungs-)berufe in der Form nicht im Ausland. Die Branche ist in der Regel dieselbe, jedoch kann die ausgeübte Tätigkeit im Praktikum variieren. Du solltest eine gewisse Flexibilität und Offenheit gegenüber dem Praktikumsplatz mitbringen und nicht mit einer festen Vorstellung ins Ausland gehen.
Q: Welche Kleidung soll ich für das Praktikum mitnehmen?
A: Gerade im kaufmännischen Bereich solltest du auf ein gepflegtes Äußeres achten und auch formelle Kleidung mitnehmen. Im handwerklichen Bereich kann es sein, dass du dein eigenes Werkzeug, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe mitnehmen musst. Für Friseur*innen wird oft schwarze Kleidung erwartet.
Q: Wie viele Stunden pro Woche darf ich während meines Erasmus+ Praktikums arbeiten?
A: Im Rahmen deines Erasmus+ Praktikums gelten die üblichen Arbeitszeiten des Gastlandes sowie die im Praktikumsvertrag vereinbarten Bedingungen. In der Regel liegt die Arbeitszeit bei etwa 30 bis 40 Stunden pro Woche.
Sollten deine tatsächlichen Arbeitszeiten deutlich darüber liegen (z. B. regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche), entspricht das in der Regel nicht den vorgesehenen Rahmenbedingungen des Programms.
Wenn du feststellst, dass deine Arbeitszeiten erheblich abweichen, melde dich bitte bei uns. Gemeinsam klären wir die Situation und unterstützen dich dabei, eine gute Lösung zu finden.
Q: Was kann ich tun, wenn mein Praktikum nicht den vorgesehenen Ausbildungscharakter hat?
A: Ein Erasmus+ Praktikum soll in erster Linie dem Lernen und der beruflichen Orientierung dienen. Das bedeutet, dass du angeleitet wirst, neue Fähigkeiten erwirbst und Einblicke in den Arbeitsalltag bekommst.
Wenn du den Eindruck hast, dass du überwiegend eigenständig arbeitest, kaum Anleitung erhältst oder Tätigkeiten übernimmst, die eher einer regulären Arbeitskraft entsprechen (z. B. alleinige Einsätze auf Baustellen oder eigenverantwortliche Absprachen), entspricht das möglicherweise nicht dem vorgesehenen Ausbildungscharakter.
Melde dich in diesem Fall bitte bei uns. Wir schauen uns deine Situation gemeinsam an und unterstützen dich dabei, eine passende Lösung zu finden.
Unterkunft
Q: Wann erhalte ich Informationen zur Gastfamilie/Unterkunft?
A: Wenn du das Praktikum und die Unterkunft nicht selbst organisierst, erhältst du in der Regel ca. eine Woche vor Ankunft im Ausland Informationen darüber, wo du wohnen wirst. Da die Partnerorganisationen mit vielen Teilnehmer*innen aus der ganzen Welt zu tun haben, werden Planungen nicht sehr weit im Voraus gemacht. Du erhältst aber vor deiner Abreise ins Ausland Informationen darüber, wo du unterkommen wirst.
Q: Gibt es in meiner Unterkunft Internetzugang/Bettwäsche/Handtücher?
A: Dies hängt von der jeweiligen Gastfamilie/Unterkunft ab. Einzelheiten zu dieser Frage erfährst du kurz vor deiner Ausreise zusammen mit den Informationen zur Unterkunft.
Q: Soll ich meiner Gastfamilie ein Gastgeschenk mitnehmen und wenn ja, was?
A: Ein Gastgeschenk für die Gastfamilie macht immer einen guten Eindruck.
Versicherung/Visa
Q: Was ist versicherungsrechtlich während des Praktikums zu beachten?
A: Du brauchst eine gültige Krankenversicherung, eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine private Haftpflichtversicherung. Alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz findest du in der Zusatzinformation Versicherung für Mobilitätsteilnehmende: Merkblatt Versicherung.
Q: Muss ich für das Auslandspraktikum ein Visum beantragen?
A: Wenn du keinen EU-Pass besitzt, musst du, je nach Land, für das Auslandspraktikum ein Visum beantragen.
Probleme
Q: Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde?
A: Wenn du im Ausland krank wirst, musst du vor Ort zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen. Solltest du nach Hause fahren müssen, ist es wichtig, dass du direkt nach der Ankunft in Deutschland noch einmal zum Arzt gehst und dir auch dort eine Krankschreibung geben lässt.
Q: Was mache ich, wenn ich in der Unterkunft und/oder im Praktikumsbetrieb Probleme habe?
A: Grundsätzlich bist du in erster Linie selbstverantwortlich und musst Probleme ansprechen, damit man dir Lösungsvorschläge anbieten kann. Erste Ansprechpersonen sind immer die Gastfamilie/ die Vermieter*innen bzw. die Ansprechpersonen im Betrieb, wo das Problem auftritt. Wenn es vor Ort eine Partnereinrichtung gibt, solltest du auch dort deine Ansprechpersonen informieren. Zusätzlich solltest du auch deine zuständige Kontaktperson bei Arbeit und Leben informieren. Bedenke jedoch, dass der Handlungsspielraum aus Deutschland sehr begrenzt ist, da wir nicht vor Ort sind.